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Sie sind hier: Startseite . Integrationsberichterstattung NRW – Basis für eine vorausschauende Politik . Berichte / Analysen . Zuwanderungs- und Integrationsberichte

Inhalt

Zuwanderungs- und Integrationsberichte

Die nordrhein-westfälische Landesregierung veröffentlicht seit 1995 regelmäßig Zuwanderungs- und Integrationsberichte. In mittlerweile fünf Berichten ist auf breiter Datenbasis umfassend auf die Zuwanderung und den Stand der Integration eingegangen worden. Der erste Bericht erschien 1995, der bisher letzte Anfang 2016. Bei dem zuletzt erschienenen Bericht handelt es sich um den ersten, der auf Grundlage eines gesetzlichen Auftrages erstellt wurde. Mit dem Teilhabe- und Integrationsgesetz vom 14. Februar 2012 ist die Integrationsberichterstattung in NRW auf eine gesetzliche Grundlage gestellt worden. In § 15 Abs. I ist hierzu geregelt, dass die Landesregierung dem Landtag alle fünf Jahre einen Integrationsbericht vorlegt, der die Bevölkerungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Zuwanderung (Zuwanderungsmonitoring), den Stand der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund auf der Grundlage von Zielen und Indikatoren (Integrationsmonitoring) sowie die integrationspolitischen Maßnahmen und Leistungen des Landes in umfassender Weise dokumentiert und bewertet.

Den aktuellen Teilhabe- und Integrationsbericht Nordrhein-Westfalen zum Herunterladen finden Sie hier:

Frühere Zuwanderungs- und Integrationsberichte

Die zentralen Ergebnisse des 1. Integrationsberichts des Landesregierung stehen Ihnen in den folgenden weiteren Sprachen zur Verfügung: