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Sie sind hier: Startseite . Integrationsberichterstattung NRW – Basis für eine vorausschauende Politik . Indikatoren . E Arbeitsmarkt / Lebensunterhalt . E3 Geringfügige Beschäftigung

Inhalt

E3 Geringfügige Beschäftigung

Definition

Ein Beschäftigungsverhältnis gilt als geringfügig (bzw. als Minijob), wenn das monatliche Einkommen 450 Euro (bis Ende 2012: 400 Euro) nicht übersteigt (geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder die Beschäftigungsdauer drei Monate (bis Ende 2015: zwei Monate) bzw. 70 Arbeitstage (bis Ende 2015: 50 Arbeitstage) pro Jahr nicht überschreitet (kurzfristige Beschäftigung). Zudem lassen sich geringfügig Beschäftigte danach unterscheiden, ob sie in Haupt- oder Nebentätigkeit einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen.

Hier werden nur geringfügig Beschäftigte in Haupttätigkeit betrachtet. Diese Personengruppe ist von besonderem Interesse, da bei ihr aufgrund der Geringfügigkeit des Einkommens und der sozialen Absicherung die Erwerbsbeteiligung als besonders prekär eingestuft werden kann. Der hier verwendete Begriff "Einwanderungsgeschichte" entspricht dem in den früheren Ausgaben verwendeten Begriff "Migrationshintergrund".

Bewertung des Indikators

Wichtiger Arbeitsmarktindikator, Hinweis auf prekäre Beschäftigung.

Empirische Relevanz

Der Anteil der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse kann Hinweise auf prekäre Beschäftigung liefern. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sind regelmäßig Ausdruck einer nicht hinreichenden wirtschaftlichen Basis und haben damit erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Situation einer Person oder der Haushaltsgemeinschaft, in der sie lebt.

Hinweise

Durch Umstellung auf eine neue Stichprobe sowie durch Sondereffekte im Kontext der Bevölkerungsentwicklung ist die Vergleichbarkeit der Mikrozensusergebnisse für das Berichtsjahr 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt.

Zeitvergleiche sind nur eingeschränkt möglich:
Die Zahl der Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte ist in den Jahren 2005, 2009 und 2013 sowie ab 2017 aufgrund der zusätzlichen Erhebung von Merkmalen der Elternteile außerhalb des Haushalts verhältnismäßig erhöht (siehe Definition der Zuwanderergruppen). Ab 2011 wird für die Ermittlung des Migrationsstatus die ausländische Staatsangehörigkeit des Elternteils nicht mehr berücksichtigt. 2016 wurde die Stichprobe des Mikrozensus umgestellt und es ergaben sich Sondereffekte im Kontext der Bevölkerungsentwicklung. Ab 2017 wird der Migrationsstatus in Gemeinschaftsunterkünften nicht mehr abgefragt, so dass sich die Ergebnisse ab 2017 auf die Bevölkerung in Privathaushalten beziehen.
Bis einschließlich 2019 basierte die Berechnung der Einwanderungsgeschichte auf einem Zuwanderungszeitraum nach 1949. Mit dem neuen Teilhabe- und Integrationsgesetz vom 1.1.2022 wurde der für die Berechnung der Einwanderungsgeschichte maßgebliche Zuwanderungszeitraum verändert. Ab dem Berichtsjahr 2020 basieren die Daten zur Berechnung der Einwanderungsgeschichte auf einer Zuwanderung nach 1955.
Die Ergebnisse des Mikrozensus 2020 sind nur eingeschränkt mit Vorjahreswerten vergleichbar und zudem auch nicht in der gewohnten fachlichen und regionalen Auswertungstiefe belastbar. Dies ist zum einen durch methodische Effekte der Neugestaltung des Mikrozensus im Jahr 2020 bedingt, zum anderen führten technische Probleme bei der Einführung eines komplett neuen IT-Systems sowie insbesondere die Folgen der Corona-Pandemie zu Einschränkungen bei der Erhebung der Angaben und Durchsetzung der Auskunftspflicht. Zusammengenommen führten diese Faktoren zu höheren Ausfallraten und damit einer geringeren Stichprobengröße als beim Mikrozensus üblich. Aus diesem Grund stehen im Folgenden die Daten für 2020 nur für wenige Indikatoren zur Verfügung. Weitere Informationen zur methodischen Neugestaltung des Mikrozensus ab 2020 und zu den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf die Ergebnisse des Jahres 2020 sind auf der Informationsseite des Statistischen Bundesamtes zu finden:
siehe Die Neuregelung des Mikrozensus ab 2020
Die Ergebnisse des Mikrozensus 2021 basieren auf vorläufigen Daten.

Datenquelle

IT.NRW, Mikrozensus, von 2005 bis einschließlich 2012 hochgerechnet auf Basis der fortgeschriebenen Ergebnisse der Volkszählung 1987; ab 2013 hochgerechnet auf Basis der fortgeschriebenen Ergebnisse des Zensus 2011

Archiv

Tabelle E3 Anteil abhängig Erwerbstätiger*) mit geringfügiger Beschäftigung**) in Privathaushalten in NRW 2022 nach Geschlecht und Zuwanderungsstatus***)
Zuwanderungsstatus Abhängig Erwerbstätige mit geringfügiger Beschäftigung
insgesamt Männer Frauen insgesamt Männer Frauen
1.000 %
Insgesamt 684 221 463 8,6 5,4 12,2
und zwar
ohne Einwanderungsgeschichte 404 127 277 7,1 4,5 9,9
mit Einwanderungsgeschichte1) 280 94 186 12,4 7,4 18,9
 
deutsch 534 169 366 7,8 4,9 10,9
darunter Eingebürgerte 34 (10) 24 10,0 (5,3) 15,6
Aussiedler/-innen 34 / 28 8,7 / 15,1
 
nichtdeutsch 149 52 97 13,7 8,0 22,5
dar. mit türkischer Nationalität 29 (8) 21 15,6 (7,3) 28,5

*) im Alter von 15 bis unter 65 Jahren je 100 abhängig Erwerbstätige entsprechender Bevölkerungsgruppe – **) als einzige bzw. hauptsächliche Tätigkeit – ***) siehe auch Definition der Zuwanderergruppen – hochgerechnet auf Basis der fortgeschriebenen Ergebnisse des Zensus 2011
1) Ab dem Berichtsjahr 2020 basieren die Daten zur Berechnung der Einwanderungsgeschichte auf einer Zuwanderung nach 1955, vor 2020 auf einer Zuwanderung nach 1949.
( ) = Aussagewert eingeschränkt, da der Wert Fehler aufweisen kann; / = Keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug


Download der EXCEL-Tabelle mit Daten der Jahre 2005 bis 2022


Abb. E3