Die Studienerfolgsquote zeigt den Anteil der Absolventinnen und Absolventen, die ihr Studium erfolgreich abschließen, an den Studienanfängerinnen und -anfängern eines Studienjahres. Bei der Berechnung wird sowohl der Studienfach- und Prüfungsgruppenwechsel der Studierenden als auch die Abschlusswahrscheinlichkeit der im Berichtsjahr Noch-Studierenden berücksichtigt.
Wichtiger Indikator für die strukturelle Integration und Chancengleichheit im Bildungssystem.
Gleiche Bildungschancen bei tertiären Abschlüssen sind ein wichtiges Integrationsziel. Sie drücken sich in gleichen Erfolgsquoten beim Studium aus.
Bildungsinländer sind die Studierenden mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben. Erfolgsquoten können nur für mindestens 10 Jahre alte Studienanfängerkohorten sinnvoll berechnet werden, weil sich sonst noch zu viele Personen der Kohorte im Studium befinden. Deshalb werden hier Kohorten und ein Berechnungszeitpunkt präsentiert. Die Erfolgsquoten einer Kohorte können sich zu späteren Berichtszeitpunkten noch ändern. Die Statistik erfasst keine Einwandererungsgeschichte, sondern nur die Staatsangehörigkeit und ob die Hochschulreife im Inland erworben wurde. Ausländische Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben (Bildungsausländer) sind nicht berücksichtigt.
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Hochschulstatistik
Geschlecht -------- Status |
Studienerfolgsquote | |||
---|---|---|---|---|
in NRW | zum Vergleich: Deutschland | |||
Beginn des Studiums | ||||
2009 | 2013 | 2009 | 2013 | |
% | ||||
Insgesamt | 73,5 | 70,0 | 78,7 | 75,2 |
Deutsche | 74,2 | 71,0 | 79,3 | 76,0 |
Bildungsinländer/-innen | 58,8 | 51,3 | 60,7 | 55,3 |
  | ||||
von Männern | 70,1 | 66,9 | 74,5 | 70,9 |
Deutsche | 70,8 | 67,9 | 75,2 | 71,7 |
Bildungsinländer | 55,7 | 46,7 | 57,2 | 50,3 |
  | ||||
von Frauen | 77,0 | 73,4 | 83,0 | 79,5 |
Deutsche | 77,7 | 74,2 | 83,7 | 80,3 |
Bildungsinländerinnen | 61,8 | 56,0 | 64,2 | 60,2 |
*) Studierende im Erststudium, ohne angestrebten "Master", "Lehramt-Master" und "sonstiger Abschluss"
**) mit ausländischer Staatsangehörigkeit und Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland