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Sie sind hier: Startseite . Integrationsberichterstattung NRW – Basis für eine vorausschauende Politik . Indikatoren . B Rechtliche Integration . B2 Einbürgerungsquoten

Inhalt

B2 Einbürgerungsquoten

Definition

Zahl der Einbürgerungen je 100 Ausländerinnen und Ausländer jeweils zum Jahresende des Vorjahres der Einbürgerung differenziert nach Geschlecht

Bewertung des Indikators

Wichtiger Indikator, der anzeigt, wie sich die rechtliche Integration als ein Teilbereich der Integration insgesamt entwickelt. Eine steigende Einbürgerungsquote verringert den Ausländeranteil in der Gesamtbevölkerung.

Empirische Relevanz

Einbürgerung ist Ausdruck gelingender Integration. Nur wer eingebürgert ist, verfügt über alle staatsbürgerlichen Rechte und Partizipationsmöglichkeiten.

Hinweis

Bei der Interpretation der Einbürgerungsquote ist zu beachten, dass ihre Berechnung alle ausländischen Staatsangehörigen mit einer Aufenthaltsdauer ab 8 Jahren einbezieht und nicht danach unterscheidet, ob diese die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen und damit Anspruch auf eine Einbürgerung haben. Um die Ergebnisse des Monitorings mit vorliegenden Statistiken zur Einbürgerungsentwicklung vergleichen zu können, wird ergänzend auch die Einbürgerungsquote ohne Berücksichtigung einer 8-jährigen Aufenthaltszeit angegeben. Die Anzahl der Einbürgerungen ist auf die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer des Vorjahres bezogen.

Datenquelle

Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Einbürgerungsstatistik und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Ausländerzentralregister (AZR)

Archiv

Tabelle B2.1 Einbürgerungsquoten*) in NRW im Vergleich mit Westdeutschland**)
und Deutschland***) 2005 – 2022
Jahr Einbürgerungsquoten
in NRW zum Vergleich
Westdeutschland Deutschland
%
2005 1,95 1,72 1,75
2006 2,03 1,79 1,84
2007 1,80 1,65 1,67
2008 1,44 1,37 1,40
2009 1,46 1,40 1,43
2010 1,57 1,49 1,52
2011 1,64 1,54 1,58
2012 1,66 1,60 1,62
2013 1,58 1,52 1,56
2014 1,41 1,43 1,42
2015 1,28 1,33 1,31
2016 1,19 1,23 1,21
2017 1,09 1,14 1,12
2018 1,08 1,06 1,06
2019 1,16 1,17 1,18
2020 0,91 0,97 0,98
2021 1,06 1,10 1,15
2022 1,45 1,37 1,43

*) Zahl der Einbürgerungen im jeweiligen Jahr je 100 Ausländer/-innen jeweils zum Jahresende des Vorjahres der Einbürgerung –  **) einschl. Berlin – ***) einschl. Einbürgerungen aus dem Ausland

Tabelle B2.2 Einbürgerungsquoten in NRW 2022 nach Aufenthaltsdauer und Geschlecht der Eingebürgerten
Geschlecht Ausländische Bevölkerung1) Einbürge-
rungen2)
Zahl der Einbürgerungen je
100 Ausländer/-innen
insgesamt darunter mit einer Aufenthaltsdauer
ab 8 Jahren
insgesamt darunter mit einer Aufenthaltsdauer
ab 8 Jahren
Anzahl %
Insgesamt 2.815.800 1.526.720 40.825 1,45 2,67
männlich 1.487.085 773.675 22.595 1,52 2,92
weiblich 1.328.715 753.045 18.230 1,37 2,42
zum Vergleich
Westdeutschland zusammen3) 11.082.485 5.700.690 152.010 1,37 2,67
Deutschland zusammen4) 11.817.790 5.910.050 168.545 1,43 2,85

1) Daten des Ausländerzentralregisters jeweils zum Jahresende des Vorjahres der Einbürgerung – d.h. 31.12.2021. Die Aufenthaltsdauer ergibt sich ohne Berücksichtigung von Unterbrechungen als Differenz zwischen Berichtsdatum und Datum der Einreise nach Deutschland bzw. der Geburt in Deutschland. – 2) Daten der Einbürgerungsstatistik – 3) einschl. Berlin – 4) einschl. Einbürgerungen aus dem Ausland.


Download der EXCEL-Tabelle mit Daten der Jahre 2005, 2007 und 2009 bis 2022


Abb_B2