AK_Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
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Glossar

Arbeitslose

Zu den in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) erfassten Arbeitslosen zählen Personen, die

Arbeitslosenquote

Die Arbeitslosenquote gibt den Anteil der registrierten Arbeitslosen an allen abhängig zivilen Erwerbspersonen (Arbeitslose sowie sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte, Beamtinnen und Beamte ohne Soldatinnen und Soldaten) wieder. Die Zahl der abhängig zivilen Erwerbspersonen wird wohnortsbezogen berechnet. Die Angaben beziehen sich auf Jahresdurchschnitte.

Beschäftigungsquote

Die in der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit ausgewiesenen Beschäftigungsquoten geben den Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im erwerbsfähigen Alter (15 bis unter 65 Jahren) an der gleichaltrigen Bevölkerung wieder. Nicht berücksichtigt werden hier Selbstständige, geringfügig Beschäftigte sowie Beamtinnen und Beamte.

Einbürgerungsquote

Die Einbürgerungsquote gibt die Zahl der Einbürgerungen je 100 Ausländerinnen und Ausländer nach Ausländerzentralregister jeweils zum Jahresende des Vorjahres der Einbürgerung wieder. Die Berechnung der Einbürgerungsquote der ausländischen Staatsangehörigen mit einer Aufenthaltsdauer ab 8 Jahren erfolgt unabhängig davon, ob sie alle weiteren rechtlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen und damit Anspruch auf eine Einbürgerung haben.

Erwerbslose – ILO-Konzept

Nach dem Labour-Force-Konzept der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Konzept) gelten Personen im Alter von 15 bis unter 75 Jahren als erwerbslos, wenn sie in der Berichtswoche weniger als eine Stunde in der Woche beschäftigt waren, nicht selbstständig waren, in den vergangenen vier Wochen aktiv eine Erwerbstätigkeit gesucht haben und verfügbar sind, d. h. innerhalb von zwei Wochen eine Erwerbstätigkeit aufnehmen können. Eine Registrierung bei der Agentur für Arbeit ist nicht erforderlich. Arbeitslos gemeldete Personen, die vorübergehend geringfügig tätig sind, zählen nach dem ILO-Konzept zu den Erwerbstätigen.

Erwerbslosenquote

Zahl der Erwerbslosen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren je 100 Erwerbspersonen (Erwerbstätige und Erwerbslose zusammen) der entsprechenden Bevölkerungsgruppe

Erwerbstätige – ILO-Konzept

Erwerbstätige sind nach dem Labour-Force-Konzept der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Konzept) alle Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die in der Berichtswoche zumindest eine Stunde gegen Entgelt (Lohn, Gehalt) oder als Selbstständige bzw. als mithelfende Familienangehörige gearbeitet haben oder in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Keine Rolle spielt dabei, ob es sich bei der Tätigkeit um eine regelmäßig oder nur gelegentlich ausgeübte Tätigkeit handelt. Aus der ILO-Definition der Erwerbstätigkeit folgt, dass auch Personen mit einer „geringfügigen Beschäftigung“ im Sinne der Sozialversicherungsregelungen sowie Soldatinnen und Soldaten (vormals auch Wehrpflichtige und Zivildienstleistende) als Erwerbstätige erfasst werden. Personen, die sich in einem formalen Arbeitsverhältnis befinden, dieses aber aufgrund von z. B. Elternzeit oder Sonderurlaub vorübergehend unterbrochen haben, gelten ebenfalls als erwerbstätig.

Erwerbstätigenquote

Die Erwerbstätigenquote gibt die Zahl der Erwerbstätigen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren je 100 Personen der entsprechenden Bevölkerungsgruppe wieder.

Geringfügige Beschäftigung

Ein Beschäftigungsverhältnis gilt als geringfügig (bzw. als Minijob), wenn das monatliche Einkommen 450 Euro (bis Ende 2012: 400 Euro) nicht übersteigt (geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder die Beschäftigungsdauer drei Monate (bis Ende 2015: zwei Monate) bzw. 70 Arbeitstage (bis Ende 2015: 50 Arbeitstage) pro Jahr nicht überschreitet (kurzfristige Beschäftigung). Zudem lassen sich geringfügig Beschäftigte danach unterscheiden, ob sie in Haupt- oder Nebentätigkeit einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen.

Migrationshintergrund / Einwanderungsgeschichte

Als Person mit Migrationshintergrund galt in Nordrhein-Westfalen bis einschließlich 2010, wer

Ab 2011 wird in NRW die Definition des Migrationshintergrundes in § 4 Abs.1 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes vom 14.2.2012 verwendet (GV.NRW.S.97). Diese Definition entspricht der der Migrationshintergrund-Erhebungsverordnung des Bundes vom 29. September 2010 (BGBl. I S. 1372). Danach sind Menschen mit Migrationshintergrund

Bei der Ermittlung des Migrationsstatus der Elternteile ist zu berücksichtigen, dass im Mikrozensus regelmäßig nur Informationen von Elternteilen vorliegen, die mit ihren Kindern im Haushalt zusammen wohnen und wirtschaften. In einem Abstand von vier Jahren (zuletzt 2013) werden im Mikrozensus zusätzlich Zuwanderungsmerkmale der nicht im Haushalt lebenden bzw. verstorbenen Eltern erhoben, mit der Folge, dass die ermittelte Zahl der Bevölkerung mit Migrationshintergrund in diesen Jahren gegenüber den Vergleichsjahren erhöht ist. Die Begriffe „Migrationshintergrund“ und „Einwanderungsgeschichte“ werden deckungsgleich verwendet.

Mikrozensus

Der Mikrozensus („kleine Volkszählung“) ist die größte Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik. Er dient dazu, die Datenlücke zwischen zwei Volkszählungen zu schließen. Jährlich werden rund 1 % aller Personen in Privathaushalten und Gemeinschaftsunterkünften befragt. Da die Auskunftserteilung im Mikrozensus verpflichtend ist, liefert er auch für Personengruppen zuverlässige Ergebnisse, die üblicherweise in Bevölkerungsbefragungen schwierig zu erreichen sind. Der Mikrozensus liefert statistische Informationen in tiefer fachlicher und regionaler Gliederung über die Bevölkerungsstruktur sowie die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere über Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Aus- und Weiterbildung, Wohnverhältnisse und Gesundheit. Derzeit berücksichtigt der Mikrozensus bei der Hochrechnung der Bevölkerungsergebnisse den Zensus von 2011 ab dem Jahr 2011, frühere Jahre basieren auf der Bevölkerungsfortschreibung der Volkszählung aus dem Jahr 1987.

Nettoeinkommen

Die Höhe des gesamten individuellen Nettoeinkommens wird im Mikrozensus durch eine Selbsteinstufung der bzw. des Befragten in vorgegebene Einkommensklassen ermittelt. Das monatliche Nettoeinkommen setzt sich aus der Summe aller Einkommensarten (ohne Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) zusammen. Die wichtigsten Einkommensarten sind: Lohn oder Gehalt, Unternehmenseinkommen, Rente, Pension, öffentliche Unterstützungen (darunter auch Leistungen für Unterkunft und Heizung), Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Kindergeld und Wohngeld.

Ruhrgebiet

Mitgliedskörperschaften des Regionalverbandes Ruhr sind die kreisfreien Städte Duisburg, Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Bottrop, Gelsenkirchen, Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm und Herne sowie die Kreise Wesel, Recklinghausen, Ennepe-Ruhr-Kreis und Unna.

SGB II

Zum 1. Januar 2005 ist das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II – sog. Hartz IV-Gesetz) in Kraft getreten. Die im SGB II geregelte Grundsicherung für Arbeitsuchende ersetzt die frühere Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten das Arbeitslosengeld II (ALG II). Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit ALG II-Empfänger/-innen leben, erhalten Sozialgeld. Die Geldleistungen setzen sich zusammen aus:

SGB-II-Anteil

Anteil der erwerbsfähigen Bezieher/-innen von Leistungen nach SGB II je 100 Personen der jeweiligen Bevölkerungsgruppe im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, eigene Berechnung

SGB II – erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelten gem. § 7 SGB II Personen, die

Als erwerbsfähig gilt gem. § 8 SGB II, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Hilfebedürftig ist gem. § 9 SGB II, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen erhält.

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende, die kranken-, pflege-, rentenversicherungspflichtig oder beitragspflichtig zur Arbeitslosenversicherung sind oder für die Beitragsanteile zu den gesetzlichen Rentenversicherungen zu entrichten sind.

Staatsangehörigkeit

Staatsangehörigkeit bezeichnet die rechtliche Zugehörigkeit einer Person zu einem bestimmten Staat. Personen, die nach dem Grundgesetz, Artikel 116, Abs. 1 den Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit gleichgestellt sind, werden als Deutsche ausgewiesen. Personen, die sowohl die deutsche als auch eine ausländische Staatsangehörigkeit angeben, werden als Deutsche erfasst. Personen ohne Staatsangehörigkeit sind staatenlos und werden als „Ausländerin oder Ausländer“ gezählt. Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts (StAG vom 15. Juli 1999 – BGBl. I S. 618) hat sich ab 1. Januar 2000 u. a. die Zuordnung der Lebendgeborenen in der Gliederung deutsch/nichtdeutsch geändert. Bis einschließlich 1999 galt folgende Zuordnung:

Ab dem Berichtsjahr 2000 wird bei der Zuordnung von Lebendgeborenen mit nicht deutschen Eltern der Aspekt „Aufenthaltsstatus“ wirksam: Falls sich ein Elternteil länger als 8 Jahre in Deutschland aufhält und eine Aufenthaltsberechtigung besitzt oder seit 3 Jahren über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verfügt, erwirbt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit (§ 4 StAG).

Tertiärer Bildungsabschluss

Fachschul-, Fachhochschul- und Hochschulabschluss sowie Abschluss einer Meister /Technikerausbildung

Überwiegender Lebensunterhalt

Unterhaltsquelle, aus der die Mittel für den Lebensunterhalt überwiegend bezogen werden. Bei mehreren Unterhaltsquellen (z. B. Erwerbstätigkeit, Einkünfte aus Vermietung und Zinseinkünfte) wird die wesentliche berücksichtigt. Im Mikrozensus werden diese Angaben durch eine Selbsteinstufung der Befragten ermittelt.